Beitragsordnung

Beitrag für Kreis- und Ortsvereine

Vereine sind im Beitrittsjahr ihrer Mitgliedschaft im Landesverband beitragsfrei. Danach werden pro Kalenderjahr für Vereine mit

bis zu    25      Mitgliedern                 60,00 €  Pauschalbeitrag         

ab           26      Mitgliedern                 3,60 €  pro Mitglied

erhoben.

Im Beitrag für Kreis- und Ortsvereine ist ein Abonnement der Zeitschrift LERNEN FÖRDERN enthalten.

Die Beitragsbefreiung für das erste Jahr der Mitgliedschaft kann pro Verein nur ein Mal in Anspruch genommen werden. Jeder Ortsverein gibt dem Vorstand des Landesverbands unaufgefordert jeweils bis zum 31. Januar eines Beitragsjahres seinen aktuellen Mitgliederbestand bekannt.

Beitrag für Einzelmitglieder

Der Beitrag für Einzelmitglieder beträgt mindestens 28,00 € pro Kalenderjahr, darin ist ein Abonnement der Zeitschrift LERNEN FÖRDERN enthalten. Für Einzelmitglieder, die eine Mitgliedschaft ohne den Bezug der Zeitschrift  LERNEN FÖRDERN erworben haben, beträgt der Jahresbeitrag 20,00 €.

Umfang

Die Beitragspflicht entsteht jeweils für ein ganzes Kalenderjahr, in dem eine Mitgliedschaft besteht oder bestand.

Fälligkeit

Der Beitrag wird jeweils zum 1. April eines jeden Jahres fällig. Einer schriftlichen oder mündlichen Zahlungsaufforderung bedarf es dazu nicht. Die Beiträge werden durch Lastschriftverfahren eingezogen.

Verwendung

Aus den Beiträgen der Vereine erhält der Bundesverband einen Anteil von 2,00 € pro Mitglied.

Gültigkeit

Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21. Mai 2011 in Kraft und wird erstmalig für die Mitgliedsbeiträge im Jahr 2012 angewandt. Sie hebt frühere Bestimmungen auf. Die Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmungen liegt in der Verantwortung des Kassiers des Landesvorstandes.

Die vollständige Beitragsordnung zum Herunterladen

Beitragsordnung LERNEN FÖRDERN Bayern